Jugendsozialarbeit ist eine Leistung der Jugendhilfe in der Institution Schule, die auf der Grundlage des § 13 Abs. 1 SGB VIII erfolgt.
Ihr Ziel ist die Förderung der Schüler und Schülerinnen, um deren Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen.
Jugendsozialarbeit an Schulen ist ein freiwilliges, kostenloses Angebot und unterliegt der Schweigepflicht, d.h. alle Belange werden vertraulich behandelt.